Alkohol ist bei Kindern und Jugendlichen die am weitesten verbreitete psychoaktive Substanz
Der regelmäßige, das heißt mindestens wöchentliche, Alkoholkonsum ist bei den 12- bis 17-Jährigen von 17,9 Prozent im Jahr 2001 auf 14,2 Prozent im Jahr 2011 deutlich zurückgegangen. Bei den jungen Erwachsenen zwischen 18 bis 25 Jahren ist gegenüber 2001 keine Veränderung zu verzeichnen (39,8 Prozent).
Rauschtrinken (Binge Trinken), d.h. der Konsum von mindestens fünf alkoholischen Getränken bei einer Trinkgelegenheit, ist nur teilweise rückläufig. Gaben 2004 noch 22,6 Prozent der 12- bis 17-jährigen Jugendlichen an, in den letzten 30 Tagen Rauschtrinken praktiziert zu haben (30-Tage-Prävalenz), so ist diese Quote im Jahr 2011 auf 15,2 Prozent signifikant zurückgegangen. Bei den 18- bis 25-Jährigen liegt die 30-Tage-Prävalenz des Rauschtrinkens im Jahr 2011 bei 41,9 Prozent und ist damit fast unverändert hoch wie im Jahr 2004 (43,5 Prozent).
Mehr erfahren: Pressemitteilung Infoblatt Studie
Zahl der Krankenhausbehandlungen durch Alkoholvergiftungen von Kindern rückläufig, weiterhin leichter Anstieg bei Jugendlichen
Im Jahr 2010 wurden insgesamt 25.995 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 10 und 20 Jahren wegen einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert; 2009 waren es 26.428 Personen. Damit ist die absolute Zahl der Krankenhauseinweisungen bei Kindern und Jugendlichen zwar leicht zurückgegangen. Bezogen auf 100.000 Personen dieser Altersgruppe ist dies jedoch eine Steigerung um 0,3% im Vergleich zu 2009. Die Zahl der 10- bis 15-jährigen Kinder und Jugendlichen ist mit 5,5% rückläufig (von 108,7 auf 102,8 pro 100.000 Personen), die Zahl der 15- bis 20-jährigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit 2,9% weiter angestiegen (von 499 auf 513,3). Am deutlichsten ging die Zahl der betrunkenen Jungen zwischen 10 und 15 Jahren um 7,3% zurück (von 102,6 auf 95,1).
Freiwillige Selbstverpflichtung der Tankstellenverbände und des Einzelhandels
Der „Aktionsplan Jugendschutz der Tankstellen“ wurde gemeinsam mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung bis Ende 2011 fortgeschrieben. Damit setzen sich die Branchenvertreter erneut verbindliche, quantifizierte Ziele, um den Jugendschutz beim Alkoholverkauf an Tankstellen konsequent einzuhalten. 2009 nahmen 25.000 Tankstellenmitarbeiter und -mitarbeiterinnen an einer Jugendschutzschulung teil. 2010 und 2011 sollen 50.000 weitere Tankstellenmitarbeiter Schulungszertifikate erwerben. Darüber hinaus sollen mehr als 80 % der Tankstellen mit unterstützenden Hinweisschildern ausgestattet werden sowie 40 % der Kassensysteme die Jugendschutzfunktion aufweisen. Das Kassenpersonal wird angehalten, den Ausweis junger Erwachsener bis zu einem geschätzten Alter von 25 Jahren zu kontrollieren. In lokalen Netzwerken sollen Tankstellen, die sich im Umfeld sozialer Brennpunkte befinden, in Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörden vor Ort Lösungen zum Jugendschutz finden, um Kinder und Jugendliche besser zu schützen.
Mit dem Handelsverband Deutschland wurde im Mai 2010 der „Aktionsleitfaden des Handels zur Sicherung des Jugendschutzes“ vereinbart. Neue zentrale Maßnahmen sind die im Zweifelsfall generelle Ausweiskontrolle bei jugendlich aussehenden Alkoholkäufern sowie die Überprüfung durch interne Testkäufe mit Volljährigen. Darüber hinaus wird z. B. das Verkaufspersonal geschult sowie die Kundeninformation verbessert. Kassenwarnsysteme sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den 90.000 Lebensmittelgeschäften mit einem Signal auf Artikel, die dem Jugendschutz unterliegen, hinweisen.
Aktionsleitfaden des Handels zur Sicherung des Jugendschutzes
Aktionsplan Jugendschutz der Tankstellen-Branche
Schulungsinitiative Jugendschutz
www.klartext-elterntraining.de
Studie zum Rauschtrinken von Jugendlichen
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die qualitative Studie zum Thema "Einflussfaktoren, Motivation und Anreize zum Rauschtrinken bei Jugendlichen" in Auftrag gegeben, um mehr über die Hintergründe des Rauschtrinkens von Jugendlichen zu erfahren. Die Ergebnisse der Studie, die von der Universität Tübingen in Kooperation mit dem Genderforschungs-Institut tifs durchgeführt wurde, bieten eine Fülle von Informationen, die für die Präventionsarbeit auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene genutzt werden können.
Studie: „Einflussfaktoren, Motivation und Anreize zum Rauschtrinken bei Jugendlichen“
Bundesweiter Transfer des Bundesmodellprojekts „HaLT"
Die Zahl der alkoholbedingten Krankenhauseinweisungen von Kindern und Jugendlichen ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Das Bundesministerium für Gesundheit förderte deshalb bereits von 2004 bis 2006 das wissenschaftlich begleitete Bundesmodellprojekt HaLT – Hart am LimiT – an elf Standorten in neun Bundesländern. Anschließend finanzierte es von 2007 bis 2009 den bundesweiten Transfer. Heute ist Deutschland fast flächendeckend mit HaLT-Standorten versorgt. In zehn Ländern gibt es eigene Landeskoordinationsstellen, die beim Aufbau von HaLT in weiteren Gemeinden helfen. Lange Zeit war die Finanzierung von HaLT-Standorten sehr schwierig. Mit einer gemeinsamen Erklärung haben der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung im Oktober 2010 klargestellt, dass HaLT die Voraussetzungen für eine Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen erfüllt. HaLT verbindet Verhaltens- und Verhältnisprävention und spricht gleichzeitig Jugendliche und Erwachsene an. Es vermeidet dadurch eine Individualisierung jugendlichen Alkoholmissbrauchs und ein Zuschieben der Verantwortung allein auf Jugendliche und deren Eltern. Das Projekt bezieht den Kontext mit ein, in dem jugendlicher Alkoholmissbrauch entsteht.
Abschlussbericht des HaLT-Projekts Kurzbericht des HaLT-Projekts
HaLT-Aktion Wettbewerb "Musikrausch" 2012 in Niedersachsen mehr erfahren
Alkoholwerbung - Deutscher Werberat und Beschwerden über Werbung
Die kommerzielle Kommunikation der Unternehmen ist in Deutschland durch Gesetze geregelt. Der Staat setzt den Rahmen für einen fairen Wettbewerb und trägt dafür Sorge, dass sich die Werbefreiheit auf allgemeinverträgliche Art entfaltet – etwa durch das Verbot irreführender oder Jugend gefährdender Werbeaussagen.
Internetprogramm zum Test des Alkoholkonsums "www.drugcom.de"
Mit dem Internettest „check your drinking“ kann der eigene Alkoholkonsum hinterfragt werden. Jenen Nutzern und Nutzerinnen, die aktuell ein riskantes Konsumverhalten aufweisen, wird empfohlen, sich mit dem Programm „change your drinking“ über einen Zeitraum von zehn Tagen mit ihrem Alkoholkonsum auseinanderzusetzen und diesen zu reduzieren.
Kampagnen zur Alkoholprävention bei Jugendlichen
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
Kampagne "Alkohol? Kenn Dein Limit."
Kampagne „Na Toll!“/„Bist Du stärker als Alkohol?“ - Kampagne der Polizei:
„Don’t drink too much – Stay Gold“ gegen Alkoholmissbrauch und Gewalt
Koma- und Flatrate-Partys nach geltendem Recht unzulässig
Nach geltendem Recht sind Veranstaltungen mit "Flatrate-Angeboten" für alkoholische Getränke unzulässig, die erkennbar auf die Verabreichung von Alkohol an Betrunkene abzielen. Bereits im Vorfeld kann die Bewerbung entsprechender Veranstaltungen verboten werden, da die Annoncierung solcher Veranstaltungen ein klares Indiz für die Abgabe von Alkohol an Betrunkene nach den bestehenden Regelungen darstellt. Die Durchführung solcher Veranstaltungen kann zum Widerruf der Gaststättenerlaubnis führen. Diese Regelungen sind im bestehenden Gaststättengesetz in den §§ 4 Abs.1 Nr. 1 sowie 15 Abs. 2 vorgesehen und können angewendet werden.
Plakatwettbewerb „bunt statt blau“
Bei „bunt statt blau“ setzen Jungen und Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren mit Kunst und Kreativität ein Zeichen gegen das „Komasaufen“. Der bundesweite Plakatwettbewerb wurde von der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) initiiert. Schirmherrin ist die Drogenbeauftragte der Bundesregierung. Kooperationspartner sind das Kieler Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung sowie die Bands „Monrose“ und „Luxuslärm“. In den Bundesländern unterstützen Minister, Bürgermeister und Suchtberatungsstellen das Projekt, das im Rahmen der Europäischen Aktion Drogen zertifiziert ist. Pro Bundesland wird ein Sieger ermittelt. Aus den Landessiegern wählt eine Jury drei Bundessieger aus. Die Teilnehmer können Geld- und Sachpreise gewinnen. 2010 haben 8.000 Schüler einzeln oder als Team 3.500 Kunstwerke eingereicht. Die Plakate der 16 Landessieger werden als Wanderausstellung in Schulen gezeigt. Der Wettbewerb „bunt statt blau“ ist eingebunden in die „Aktion Glasklar“, mit der die DAK seit 2004 Schüler, Lehrkräfte und Eltern über das Thema Alkohol aufklärt.
„Hip Hop gegen Komasaufen“
Zusätzlich zur Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ ermöglicht der Verband der privaten Krankenversicherung e. V. im Schuljahr 2010/2011 in Köln und Berlin das Pilotprojekt „HipHop gegen Komasaufen“, das unter der Schirmherrschaft der Drogenbeauftragten der Bundesregierung steht. Musik- und Tanz-Unterrichtseinheiten sollen Schülerinnen und Schülern Alternativen zum Alkoholkonsum aufzeigen. Beim Texten eigener Rap-Songs zum Thema „Komasaufen“ werden die Teilnehmer mit den gesundheitlichen Folgen des Alkoholmissbrauchs konfrontiert und können dabei ihre persönlichen Erfahrungen verarbeiten. In den Kursen bleibt Raum für Diskussionen über problematischen Alkoholkonsum. Durch das Erlernen verschiedener HipHop-Techniken erleben die Jugendlichen, dass sie auch ohne Alkohol oder Drogen Respekt durch Gleichaltrige erfahren.
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