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Alkoholwerbung - Deutscher Werberat und Beschwerden über Werbung

Die kommerzielle Kommunikation der Unternehmen ist in Deutschland durch Gesetze geregelt. Der Staat setzt den Rahmen für einen fairen Wettbewerb und trägt dafür Sorge, dass sich die Werbefreiheit auf allgemeinverträgliche Art entfaltet – etwa durch das Verbot irreführender oder Jugend gefährdender Werbeaussagen.

Über den Bereich staatlicher Rechtsetzung hinaus übernimmt die Wirtschaft mit dem Deutschen Werberat aktiv Verantwortung für ein geordnetes Werbeverhalten. Die 1972 gegründete Selbstkontrollorganisation bietet jedermann die Möglichkeit, sich gegen Inhalte und Formen von Wirtschaftswerbung zu wehren, wenn Anzeigen, Spots, Plakate, Online-Werbemittel oder andere Formen der kommerziellen Kommunikation rechtlich nicht zu beanstanden sind, aber als kritikwürdig empfunden werden.

Dies kann per Telefon, Fax, E-Mail (werberat@werberat.de), Post oder mit Hilfe eines Beschwerdeformulars geschehen, anonyme Beschwerden werden nicht behandelt. Das Verfahren vor dem Deutschen Werberat ist für den Beschwerdeführer kostenfrei.

Wichtig für einen schnellen und reibungslosen Ablauf der Beschwerde sind:

  • die genaue Darstellung/Beschreibung der Werbung
  • die Benennung des kritisierten Werbemittels (Anzeige, Plakat, Spot, Banner etc.)
  • bei einer Anzeige: Beifügen der Anzeige im Original, als Papierkopie oder gescannt
  • bei einem Plakat: Beifügen des Plakatmotivs als Fotografie oder Fotodatei
  • bei einem TV-Spot: Angabe des ausstrahlenden Senders sowie Tag und Uhrzeit der Ausstrahlung
  • bei einer Onlinewerbung: möglichst Beifügung eines Screenshots.

Der Deutsche Werberat trifft seine Entscheidungen anhand der branchenübergreifenden und für alle Medien geltenden „Grundregeln zur kommerziellen Kommunikation“. Für einige besonders sensibel einzustufende Bereiche hat die Werbewirtschaft weitere Leitlinien entwickelt. Dazu zählen insbesondere die „Verhaltensregeln über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke“ oder die „Grundsätze zur Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen“.
http://werberat.de/index.php

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