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Grundstoffüberwachung

Bei Grundstoffen oder Drogenausgangsstoffen handelt es sich um 23 international gelistete Chemikalien, die in großem Umfang legal gehandelt werden, aber auch als Ausgangsstoffe für die illegale Drogenherstellung benötigt und zu diesem Zweck missbräuchlich aus dem legalen Handelsverkehr abgezweigt werden. Die weltweite Kontrolle und Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen stellt daher einen unverzichtbaren und wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels dar. Sie wird durch ein System internationaler, europäischer und nationaler Vorschriften geregelt. So ist der Verkehr mit Grundstoffen Teil des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (Suchtstoffübereinkommen von 1988). Das Recht der Europäischen Union regelt sowohl den europäischen Binnenhandel mit Grundstoffen als auch den Außenhandel der EU mit Drittländern. Die 23 Chemikalien unterliegen hier, je nach Stoffkategorie, unterschiedlich strengen Kontrollen, um den normalen Handelsverkehr nicht über Gebühr zu erschweren. Das deutsche Grundstoffüberwachungsgesetz vom 11. März 2008 ergänzt die drei unmittelbar geltenden EG-Verordnungen um erforderliche Regelungen zur behördlichen Kontrolle und Überwachung des Grundstoffverkehrs sowie Straf- und Bußgeldtatbestände.
 
Die Bundesopiumstelle ist die zuständige Behörde für die Überwachung des Inverkehrbringens von Grundstoffen durch in Deutschland ansässige Wirtschaftsbeteiligte sowie für die Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Stoffe der Kategorie 1 sowie von Ausfuhrgenehmigungen für alle drei Stoffkategorien.

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