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"Legal Highs"

Eine große Herausforderung der Drogen- und Suchtpolitik ist das Auftreten neuer psychoaktiver, zumeist synthetischer Stoffe, die gelegentlich auch als „Designerdrogen“, "Research Chemicals"  oder „Legal Highs“ bezeichnet werden. Diese Produkte werden z. B. als „Badesalze“, „Lufterfrischer“ oder „Kräutermischungen“ deklariert und als angeblich legale Alternative zu herkömmlichen illegalen Drogen angeboten.

Die harmlos wirkenden Produkte enthalten jedoch meist Betäubungsmittel oder ähnlich wirkende chemische Wirkstoffe in unterschiedlicher Konzentration, die auf den bunten Verpackungen nicht ausgewiesen werden. Konsumenten rauchen, schlucken oder schniefen die Produkte zu Rauschzwecken. Dem BKA wurden Fälle aus ganz Deutschland bekannt, in denen es nach dem Konsum von „Legal High“-Produkten zu teilweise schweren, mitunter lebensgefährlichen Intoxikationen kam. Die meist jugendlichen Konsumenten mussten mit Kreislaufversagen, Ohnmacht, Psychosen, Wahnvorstellungen, Muskelzerfall bis hin zu drohendem Nierenversagen in Krankenhäusern notfallmedizinisch behandelt werden.

Die Drogenbeauftragte warnt vor den unkalkulierbaren Risiken des Konsums und der möglichen Strafbarkeit des Umgangs mit solchen Produkten.

Pressemitteilung: Bundeskriminalamt und Drogenbeauftragte der Bundesregierung warnen vor dem Konsum von „Legal Highs“

Onlinebefragung zu "Legal Highs": Konsummuster und -erfahrungen

Interessante Einblicke in die Konsummuster und -erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern neuer psychoaktiver Substanzen bieten die Ergebnisse der von Juni bis September 2011 erfolgten Onlinebefragung zum Thema "Legal Highs". Die Untersuchung wurde vom Centre for Drug Research der Goethe-Universität Frankfurt durchgeführt und vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert. 860 Personen im Alter zwischen 13 und 73 Jahren füllten den Fragebogen vollständig aus. Zu den zentralen Ergebnissen gehört, dass die Konsumierenden von so genannten "Legal High"-Produkten in aller Regel bereits davor über Erfahrungen mit dem Konsum illegaler Drogen verfügten und sich des kurz- und langfristigen gesundheitlichen Risikos bewusst waren. Auch wenn die Konsumierenden überdurchschnittlich häufig ihre Freizeit in der Partyszene (Clubs und Diskotheken) verbringen, so erfolgt der Konsum der Substanzen doch weit überwiegend in privaten Wohnungen.
Hier der Kurzbericht in deutscher und englischer Sprache. Und der gesamte Abschlussbericht kann hier abgerufen werden.

Jahrestagung der Drogenbeauftragten 2011: "Der Stoff aus dem Chemielabor. Speed, Spice & Co."

Am 11. Oktober 2011 lädt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, zu ihrer Jahrestagung "Der Stoff aus dem Chemielabor. Speed, Spice & Co."in Berlin ein.

Mit ihrer Jahrestagung möchte die Drogenbeauftragte die aktuelle Situation in Deutschland, auch im internationalen Vergleich, darstellen. Die Veranstaltung thematisiert aktuelle Herausforderungen, die sich vom Aufdecken neuer Trends, über die Kontrolle bis hin zur Prävention, Beratung und Behandlung erstrecken. Darüber hinaus wird eine Diskussion zu neuen bzw. auf die Problematik spezifizierten Ansätzen stattfinden, aus der sich Handlungsoptionen für die Zukunft ableiten.Ein Markt der Möglichkeiten mit erfolgreichen Ansätzen aus Prävention und Beratung wird das Tagungsprogramm abrunden.

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Verbreitung und Gefährdung von cannabinoidhaltigen Räuchermischungen

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) förderte von Juni 2009 bis Mai 2010 das Modellprojekt „Spice, Smoke, Sence & Co. - Cannabinoidhaltige Räuchermischungen: Konsum und Konsummotivation vor dem Hintergrund sich wandelnder Gesetzgebung“. Es untersuchte die quantitativen und qualitativen Veränderungen des Konsums von „Spice“ und vergleichbarer cannabinoidhaltiger Räuchermischungen vor und nach der BtMG-Unterstellung.

Die Studie umfasst drei Module: Eine repräsentative Stichprobe von 15- bis 18-jährigen Schülerinnen und Schülern in einer deutschen Großstadt vor und nach dem Verbot, Experteninterviews mit Mitarbeitern von Headshops bzw. Geschäften, in denen „Spice“ oder andere Räuchermischungen verkauft werden bzw. wurden, sowie qualitative Interviews mit Konsumierenden. Die Studie führte zu Erkenntnissen über die Kundenstruktur, das Ausmaß des Handels mit unterschiedlichen Produkten sowie die Konsummotivationen: 3 % der Schülerinnen und Schüler wiesen vor der Unterstellung (2008) einen aktuellen Konsum (30-Tage-Prävalenz) von cannabinoidhaltigen Substanzen auf, nach der Unterstellung (2009) nur noch 1 %. Daraus kann geschlossen werden, dass das Verbot und die weitgehend eingestellte Medienberichterstattung zum Rückgang der Verbreitung der Räuchermischungen geführt haben. Die Studie zeigt auch, dass äußerst wenige Jugendliche ohne vorherige Erfahrungen mit illegalen Drogen die „Spice“-Produkte ausprobiert haben. Die Hauptzielgruppe dafür scheint daher weniger die Jugendlichen zu sein, sondern eher Erwachsene jungen bis mittleren Alters.

Abschlussbericht  Kurzbericht (dt.)  Kurzbericht (engl.)

Im Rahmen eines EU-Projekts mit einer Kofinanzierung durch das BMG werden seit Anfang 2011 synthetische Cannabinoide, deren Wirkungen, eventuelle Nachweisverfahren sowie Präventionsmöglichkeiten untersucht. Das Universitätsklinikum Freiburg arbeitet dabei unter Mitwirkung des Bundeskriminalamtes mit weiteren Partnern in Deutschland sowie in Polen, Finnland, Österreich und der Schweiz zusammen. Der Abschlussbericht soll Ende 2013 vorliegen.

Rechtliche Unterstellung neuer psychoaktiver Substanzen

Mit der am 22. Januar 2010 in Kraft getretenen 24. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften vom 18. Dezember 2009 (BGBlI S. 3944) wurden die in Kräutermischungen wie „Spice“ und vergleichbaren Produkten festgestellten synthetischen Cannabinoide „CP-47,497-Homologe“ und „JWH-018“ dauerhaft dem BtMG unterstellt. Damit ist auch künftig jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz nach dem BtMG untersagt. Diese Cannabinoide waren zuvor, aufgrund ihrer psychotropen Wirkung, des Ausmaßes ihrer missbräuchlichen Verwendung und der unmittelbaren und mittelbaren Gefährdung der Gesundheit, für ein Jahr befristet durch die am 22. Januar 2009 in Kraft getretene Eilverordnung (22. BtMÄndV vom 19. Januar 2009, BGBlI S. 49) in Anlage II des BtMG (verkehrs- aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel) aufgenommen worden. Außerdem wurden drei weitere Stoffe wegen ihres Suchtpotentials und der von diesen Stoffen ausgehenden Gesundheitsgefährdung unterstellt: Zwei weitere synthetische Cannabinoide („JWH-019“ und „JWH-073“), die inzwischen als Zusätze in neu auf dem Markt befindlichen Kräutermischungen festgestellt oder bereits in Rauschgiftforen im Internet diskutiert wurden, und Mephedron (4-Methylmethcathinon), das eine ähnliche Wirkung wie Ecstasy und Kokain aufweist.

Der Sachverständigenausschuss der Bundesregierung für Betäubungsmittel hat sich am 6. Dezember 2010 für die Aufnahme von zehn weiteren neuen Stoffen in die Anlage II des BtMG ausgesprochen:

  • Synthetische Cannabinoide – Aminoalkylindole: JWH-015, JWH-081, JWH-122;
  • Piperazin-Derivate: 3-Trifluormethylphenylpiperazin (TFMPP), para-Fluorphenylpiperazin (p-FPP), Methylbenzylpiperazin (MBZP);
  • Phenylethylamine (Cathinon-Derivate): Butylon, 3,4-Methylendioxypyrovaleron (MDPV), Ethylcathinon, Naphyron).

Das Bundesministerium für Gesundheit wird hierzu eine Rechtsverordnung zur Änderung der Anlagen des BtMG vorlegen.

In enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und anderen Stellen, wie der Europäischen Beobachtungstelle für Drogen- und Drogensucht, verfolgt die Bundesregierung die gegenwärtige Entwicklung neuer psychoaktiver Stoffe weiterhin kritisch. In Zukunft müssen Wege gefunden werden, wie in der Praxis den ständig wechselnden chemischen Zusammensetzungen dieser Produkte noch effektiver begegnet werden kann.

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