Die verschiedenen Medikamente und Präperate unterscheiden sich durch ihren Anwendungsbereich, sowie durch erwünschte und unerwünschte Wirkungen, als auch durch das jeweilige Missbrauchs- bzw. Abhängigkeitspotenzial und durch die spezifischen Entzugserscheinungen. Zu den am weitverbreitetesten Medikamenten gehören die Gruppen der Schlaf- und Beruhigungsmittel (Benzodiazepine) so wie die Anregungsmittel und Appetitzügler (Stimulanzien) und die Schmerz- und Betäubungsmittel (Opiate und Opioide). Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Medikamente, die häufig ohne entsprechende Indikation, zu lange oder in zu hoher Dosis gebraucht werden wie zum Beispiel die zu den Psychopharmaka gehörenden Antidepressiva und Neuroleptika.
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Schlaf- und Beruhigungsmittel
In Deutschland wurden im Jahr 2007 rund 30 Millionen Packungen Schlaf- und Beruhigungsmittel verkauft. Die Medikamentengruppe der Benzodiazepine stellt mit 1,1 Millionen Abhängigen die größte Zahl. In den vergangenen Jahren gab es einen Rückgang (seit 1995 auf knapp ein Drittel) der Benzodiazepin Verordnungen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dieser wird jedoch durch die zunehmenden Verordnungen von so genannten Z-Drugs wie Zolpidem, Zopiclon und Zaleplon sowie zunehmenden Privatrezepten weitestgehend kompensiert. Vermutlich ist daher nur von einer Halbierung der Verordnungszahlen auszugehen.
Den Flyer zum Thema Schlaf-und Beruhigungsmitteln (Benzodiazepine) finden Sie hier.
Schmerz- und Beruhigungsmittel
Schmerzmittel werden in peripher und zentral wirkende Analgetika unterschieden. Die peripher wirkenden Analgetika verhindern den Schmerz am Entstehungsort (äußeres Nervensystem) und wirken teilweise auch fiebersenkend und entzündungshemmend. Rezeptfreie Schmerzmittel werden häufig zur Selbstmedikation bei Kopfschmerzen und Erkältungen eingesetzt.
Migränemittel wirken durch die Verengung der Blutgefäße im Gehirn gegen die anfallsartig auftretenden Migränekopfschmerzen. Bei starken Schmerzen besteht die Gefahr der missbräuchlichen Überdosierung. Zentral wirksame Analgetika unterdrücken durch ihre Wirkung die Weiterleitung von Schmerzimpulsen im Rückenmark und Gehirn (dem zentralen Nervensystem). Hierzu zählen die stark wirksamen Opiate und die opiat-ähnlichen bzw. opioiden Analgetika. Beide Gruppen fallen unter das Betäubungsmittelgesetz.
Den Flyer zu Schmerz- und Betäubungsmitteln finden Sie hier.
Anregungsmittel und Appetitzügler (Stimulanzien)
In Deutschland werden Psychostimulanzien im Wesentlichen bei Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störungen (ADHS) bei Kindern verordnet. In den vergangenen Jahren hat die Verwendung von Stimulanzien in Schlankheitsmitteln häufig zu Missbrauchsfällen geführt. Daher wurden diese Medikamente der Betäubungsmittel rezeptpflicht unterstellt. Zudem gelten Psychostimmulantien als Appentitzügler zur Behandlung von Adipositas mitlerweile als überholt.
Den Flyer zum Thema ADHS finden Sie hier.
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