Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung hatte sich in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass die psychotherapeutische Behandlung Suchtkranker nicht zwangsläufig die Abstinenz von Suchtmitteln voraussetzt. Sie freut sich daher über die neue Regelung in der Psychotherapie-Richtlinie, nach der eine ambulante Psychotherapie bei Suchterkrankungen nun unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist:
- Eine ambulante Psychotherapie ist künftig zulässig, wenn bis zum Ende von maximal zehn Behandlungsstunden die Abstinenz erreicht werden kann.
- Für opiatabhängige Menschen, die substituiert werden und keinen Beigebrauch von Suchtmitteln haben, ist künfig eine ambulante Psychotherapie in enger Zusammenarbeit mit den substituierenden Ärztinnen und Ärzten und anderen Stellen möglich.
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