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Frühintervention

Auch wenn die Angebote unseres Suchthilfesystems sehr vielfältig und gut sind, gibt es Verbesserungsbedarf. Es ist notwendig, dass die Angebote und Leistungen der Suchthilfe kontinuierlich verbessert und an neue Bedarfe angepasst werden. Handlungsbedarf besteht aus der Sicht der Drogenbeauftragten der Bundes-regierung vor allem im Bereich der frühzeitigen Inanspruchnahme von Beratungs- und Behandlungsangeboten (Frühintervention). Es ist wissenschaftlich belegt, dass die frühzeitige Ansprache des suchtgefährdeten oder suchtkranken Patienten durch den behandelnden Arzt wirkungsvoll ist. Deshalb müssen Ärzte gestärkt werden, bei ersten Anzeichen für eine Suchterkrankung noch frühzeitiger das Gespräch mit ihren Patienten zu suchen.

Ärztliche Frühintervention bei riskantem Alkoholkonsum

Die Bundesärztekammer und der Fachverband Sucht e. V. führten im September 2010 eine Tagung zum Thema „Suchtbehandlung und hausärztliche Versorgung: Erkennen, Steuern, Handeln“ durch. Gemeinsam mit der Drogenbeauftragten der Bundes-regierung, der Deutschen Rentenversicherung, den Krankenkassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Wohlfahrtsverbänden wurde eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Früherkennung und Behandlung Betroffener diskutiert. Schwerpunkte der Tagung waren Möglichkeiten einer verbesserten Vor- und Nachsorge alkoholbedingter Störungen, eine bessere Verzahnung von niedergelassenen Ärzten mit Einrichtungen der Suchtbehandlung und Fragen der ärztlichen Verordnung und Vergütung.

Zu den zentralen Themen der Tagung wurde ein gemeinsames Positionspapier von Bundesärztekammer und Fachverband Sucht e. V. verabschiedet, das die Rolle des Hausarztes für die Frühintervention bei substanzbezogenen Störungen und den Nutzen von Kurzdiagnostikverfahren betont. Zudem fordert es eine stärkere Berücksichtigung von substanzbezogenen Störungen bereits in der Ausbildung von Ärzten und eine Vertiefung in der Weiter- und Fortbildung sowie eine leichtere Verordnung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation und damit einen schnelleren Zugang zu einer Entwöhnungsbehandlung. Die Bedeutung der ambulanten Nachsorge durch den Hausarzt wird unterstrichen und eine angemessene Vergütung von Leistungen der frühzeitigen und nachhaltigen Intervention bei suchtgefährdeten und abhängigen Patienten als notwendig erachtet.

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