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Integration in den Arbeitsmarkt

Teilhabe am Arbeitsleben für suchtkranke Menschen (Suchtberatung als Leistung nach § 16 SGB II)

Mit dem umfassenden Integrationsansatz im SGB II können für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt neben den Instrumenten der Arbeitsförderung flankierend sozial-integrative Leistungen erbracht werden. Ein wesentliches Element dabei ist die Suchtberatung (§ 16a Nr. 4 SGB II).

Die Suchtberatung als Leistung nach dem SGB II liegt – wie auch die übrigen sozial-integrativen Eingliederungsleistungen – in der Trägerschaft und der Finanzverantwortung der Kommunen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat aufsichtsrechtliche Befugnisse im SGB II nur, soweit die Bundesagentur für Arbeit Leistungsträger ist, nicht jedoch hinsichtlich der kommunalen Leistungen. Eine Aufsichtsbefugnis darüber haben die Länder. Aus diesem Grund liegen der Bundesregierung keine gebündelten Kenntnisse von gesonderten Maßnahmen und Aktivitäten mit einem Bezug zu Drogen und Sucht im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor. Gleichwohl hat das BMAS Erkenntnisse darüber, dass in den letzten Jahren eine zunehmende Professionalisierung bei der Erbringung der sozialen Eingliederungsleistungen stattgefunden hat. Die Kapazitäten bei den Kommunen wurden zum Teil erheblich ausgebaut. Auch die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Fachkräfte wurden vielerorts hinsichtlich des Umgangs mit suchtkranken Personen geschult. Darüber hinaus haben sich alle großen Suchthilfeverbände umfassend mit der Thematik auseinandergesetzt, ihre Beschäftigten fortgebildet, Konzepte erarbeitet und Kooperationsvorschläge gemacht, um die Zusammenarbeit zwischen den Beratungsstellen und den Integrationsfachkräften zu verbessern. Das BMAS unterstützt aktiv den Prozess zur weiteren Verbesserung bei der Qualität und Quantität der Leistungserbringung. Am 28. Oktober 2010 hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. mit finanzieller Unterstützung des BMAS einen Fachkongress zu den Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II durchgeführt. Im Rahmen dieser Veranstaltung haben die Fachkräfte ihre Erfahrungen bei der praktischen Erbringung von Leistungen wie der Suchtberatung ausgetauscht und diskutiert, unter welchen fachlichen, rechtlichen und politischen Voraussetzungen die Leistungserbringung weiter verbessert werden kann. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Veranstaltung wird der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. eine Arbeitsgruppe einrichten, in der die weiteren Handlungsbedarfe diskutiert und Konzepte für eine verbesserte Praxis in der Leistungserbringung entwickelt werden sollen.

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Projekt „Erhebung von Ansätzen guter Praxis zur Integration Suchtkranker ins Erwerbsleben im Rahmen des SGB II

Das Projekt „Erhebung von Ansätzen guter Praxis zur Integration Suchtkranker ins Erwerbsleben im Rahmen des SGB II“ wurde von November 2008 bis Juli 2009 vom Konsortium Forschungsteam Internationaler Arbeitsmarkt, Gesellschaft für prospektive Entwicklungen e.V. durchgeführt. Es erbrachte eine bundesweit repräsentative Analyse der Maßnahmen von SGB II-Grundsicherungsträgern hinsichtlich der Beratung und Vermittlung von Menschen mit Suchtgefährdung oder Suchterkrankung. Dabei wurden gleichzeitig Ansätze guter Praxis ermittelt. Die Ergebnisse zeigten eine große Heterogenität in Bezug auf das konkrete Vorgehen bei der Betreuung suchtkranker Kunden im SGB II. In jeder Phase – vom Erkennen des Suchtproblems über die Betreuung und Förderung bis zur Integration in Arbeit – gab es eine sehr unterschiedliche Praxis in den Grundsicherungsstellen. Denjenigen, die mit der örtlichen Suchthilfe eine geregelte Kooperation vereinbart haben, gelingt es tendenziell besser, die in der Fachdiskussion unumstrittenen Kriterien guter Praxis zu erfüllen.
Aus Sicht der befragten Grundsicherungsstellen sind die entscheidenden Erfolgsfaktoren: eine enge Kooperation mit der Suchtkrankenhilfe, ein breites Angebot flankierender und kurzfristig zur Verfügung stehender sozialer Dienste sowie gut qualifizierte Fachkräfte, die über ausreichend zeitliche Ressourcen verfügen. Die Befragungsergebnisse zeigten, dass die Fachkräfte in den Grundsicherungsstellen in vielen Fällen noch unzureichend geschult und zeitliche Ressourcen aufgrund hoher Betreuungsrelationen tendenziell knapp sind. Eine personelle Zuständigkeit für die Planung und Koordination der Förderung und Beratung von Hilfebedürftigen mit Suchtproblemen gibt es nur in zirka der Hälfte der Grundsicherungsstellen. Die Mehrheit der Grundsicherungsstellen verfügt aber über eine ausreichende Ausstattung mit Angeboten der Suchtberatung. In der Praxis zeigt sich, dass erhebliche Schwierigkeiten gesehen werden, Suchtprobleme im Betreuungsgespräch sicher zu erkennen. Die Einschaltung der Suchtberatungsstellen erfolgt überwiegend dann, wenn sich die Suchtkrankheit als Vermittlungsproblem darstellt oder wenn die Kunden dies wünschen. Die Integration in Erwerbstätigkeit ist aus Sicht der Grundsicherungsstellen für viele der Hilfebedürftigen mit Suchtproblemen unrealistisch. Arbeitsmarktpolitische Fördermaßnahmen berücksichtigen nicht in allen Grundsicherungsstellen die besonderen Bedarfe dieses Personenkreises.

Abschlussbericht zum Download als pdf

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Modellprojekte zur Arbeitsmarktintegration und Reintegration Suchtkranker

Von Ende 2006 bis Ende 2009 arbeitete die Fachstelle für Arbeitsmarktintegration und Reintegration Suchtkranker (FAIRE) als Modellprojekt des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Landes Rheinland-Pfalz (Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen) mit dem Ziel, die Arbeitsmarktintegration von Rehabilitanden der Suchtkrankenhilfe zu verbessern. Von Oktober 2008 bis Ende 2009 unterstützte das BMG gemeinsam mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium für Soziales und Gesundheit) darüber hinaus den Transfer von FAIRE in das Bundesland. Die Angebote von FAIRE richteten sich hauptsächlich an Fachkräfte der ambulanten und stationären Suchtkrankenhilfe sowie der SGB II-Grundsicherungsträger. Aus den Ergebnissen der Modellarbeit entstanden praxisorientierte Handlungsleitlinien in Form von Arbeitshilfen und Broschüren für Fachkräfte des Schnittstellenmanagements zwischen Rehabilitation und Arbeitsmarktintegration. Erhebungen zur Zusammenarbeit zwischen Suchtkrankenhilfe und den Trägern der Grundsicherung zeigten, dass sich die Kooperation wesentlich verbessert hat. 2005 berichteten 20% der Arbeitsgemeinschaften zwischen Kommunen und der Agentur für Arbeit (ARGEn) von einer regelmäßigen Zusammenarbeit mit der Suchtkrankenhilfe, 2009 waren es 73%. Im Rahmen des „Trans-FAIREs“ wurden Fachtagungen und Expertengespräche in Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern mit positiver Resonanz durchgeführt.

www.fachstelle-faire.de

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