Bundeskinderschutzgesetz berücksichtigt besondere Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Bundeskinderschutzgesetz zugestimmt. Damit ist der Weg frei für das Bundeskinderschutzgesetz. Das Gesetz dient der Verbesserung des Kinderschutzes in Deutschland und schafft unter anderem verbindliche Netzwerkstrukturen für den Kinderschutz.
Auf Anregung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung berücksichtigt das Bundeskinderschutz auch die besondere Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien.
In Deutschland leben 2,6 Millionen Kinder in suchtbelasteten Familien. In einem großen Teil dieser Familien kommt es immer wieder zu problematischen Situationen bis hin zur Kindeswohlgefährdung. Kinder aus suchtbelasteten Familien sind einer erhöhten psychischen Belastung ausgesetzt, sie zeigen häufig Aufmerksamkeitsstörungen und Impulsivität. Kinder alkoholabhängiger Eltern haben auch ein im Durchschnitt zwei- bis dreifach erhöhtes Risiko, im Jugend- bzw. jungen Erwachsenenalter selbst alkoholkrank zu werden.
Kinder mit mindestens einem opiatabhängigen Elternteil zeigen sogar noch stärkere Beeinträchtigungen der Entwicklung. Studien zeigen, dass 50 bis 60 Prozent der untersuchten Kinder psychiatrisch relevante Störungen aufweisen, obwohl sich betroffene Eltern ganz überwiegend in Behandlung befanden und teils mehrjährig substituiert wurden.
Deshalb war es notwendig, die besondere Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien im Bundeskinderschutzgesetz zu berücksichtigen. Die öffentliche Jugendhilfe wird durch das Gesetz verpflichtet, bei einer von Sucht betroffenen Familie mit den örtlichen Suchtberatungsstellen zusammenzuarbeiten.
"Auf diese Weise wird die Zusammenarbeit zwischen Suchthilfe und Jugendhilfe selbstverständlich. Potentielle Kindeswohlgefährdungen können frühzeitig erkannt und präventiv verhindert werden," so die Drogenbeauftragte.
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