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Nichtraucherschutz

Bundesnichtraucherschutzgesetz

Das Bundesgesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ist zum 1. September 2007 in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet ein grundsätzliches Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes und im öffentlichen Personenverkehr. Ferner sieht es eine Verbesserung des Schutzes vor Passivrauchen am Arbeitsplatz und eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes vor.

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Nichtraucherschutzgesetze Länder

Am 30. Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung Beschlüsse für den Nichtraucherschutz in der Gastronomie gefasst. Gegenstand waren drei exemplarische Verfassungsbeschwerden gegen die Landesnichtraucherschutzgesetze von Baden-Württemberg und Berlin. Zur Entscheidung stand, ob Einraumgaststätten unzulässig benachteiligt werden, wenn für sie ein absolutes Rauchverbot gilt, während andere Gastronomen vollständig abgetrennte Raucherräume einrichten können. Außerdem war zu klären, ob Diskotheken unzulässig diskriminiert werden, wenn die für die übrige Gastronomie geltenden Ausnahmeregelungen vom Rauchverbot zur Einrichtung von Raucherräumen für sie nicht gelten.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil bestätigt, dass der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren zu den überragend wichtigen Gemeinschaftsgütern zählt. Der Gesetzgeber könne daher ein striktes Rauchverbot in Gaststätten verhängen und damit dem Gesundheitsschutz gegenüber dem Berufsfreiheitsrecht der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher den Vorrang einräumen.

Damit hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig dem Nichtraucherschutz Vorrang eingeräumt. Die Richter machten jedoch auch deutlich, dass Ausnahmen vom Rauchverbot durch die Zulassung von Raucherräumen die Kleingastronomie nicht unzulässig benachteiligen dürfen. Das Gericht legte Kriterien fest, nach denen die Landesgesetzgeber bis zum 31. Dezember 2009 eine Neuregelung zu treffen haben. Bis dahin hatten die bestehenden Vorschriften mit folgenden Ausnahmen weiter Gültigkeit: In Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmeter Gastfläche und ohne abgetrennten Nebenraum, zu denen Personen unter 18 Jahre keinen Zutritt haben, darf der Gaststättenbetreiber das Rauchen gestatten, wenn er über eine Gaststättenerlaubnis verfügt, die das Verabreichen zubereiteter Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle nicht einschließt, und die Gaststätte als Rauchergaststätte am Eingang deutlich kennzeichnet. Auch in Diskotheken, zu denen ausschließlich Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr Zutritt erhalten, dürfen Raucherräume eingerichtet werden mit der Maßgabe, dass sich im Raucherraum keine Tanzfläche befinden darf.

Im Jahr 2008 zeichnete sich ab, dass die Bundesländer die vom Verfassungsgericht vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen für Einraumgaststätten in ihren Landesgesetzen aufgreifen.

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Änderung der Nichtraucherschutzgesetze der Bundesländer

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 30. Juli 2008 zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie haben die Bundesländer ihre Gesetze novelliert. 2010 entschieden sich zwei Bundesländer für einen weit reichenden Nichtraucherschutz.

In Bayern trat am 1. August 2010 das durch den Volksentscheid beschlossene neue bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit vom 23. Juli 2010 in Kraft. Es sieht ein striktes Rauchverbot für alle Gaststätten ohne Ausnahmeregelungen vor.

Im Saarland sollte zum 1. Juli 2010 ein umfassendes Rauchverbot eingeführt werden. Die Regelung wurde jedoch zunächst vom Landesverfassungsgericht beanstandet und vorläufig außer Kraft gesetzt. Mit Urteil vom 28.März 2011 hat der Verfassungsgerichtshof Saarbrücken entschieden, dass die Verfassungsbeschwerden unbegründet sind. Mit der Entscheidung gilt in Saarbrücken ein absolutes Rauchverbot in allen saarländischen Gaststätten. Lediglich für Gaststätten, die bereits zum 18. November 2009 Nebenräume für Raucher eingerichtet hatten, gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Dezember 2011.

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Evaluation der Nichtraucherschutzgesetze

Das Deutsche Krebsforschungszentrum untersuchte in einer repräsentativen Befragung der rauchenden und nicht rauchenden Bevölkerung die Auswirkungen der nationalen Tabakkontrollpolitik und insbesondere der Nichtraucherschutzgesetze. Die erste Befragung fand 2007 vor Einführung der Nichtraucherschutzgesetze in Deutschland statt. Die Wiederholungsbefragung wurde zwei Jahre später durchgeführt.

Die Ergebnisse zeigen, dass sich infolge der Rauchverbote der Nichtraucherschutz deutlich verbessert hat. Darüber hinaus war in Deutschland im Zeitraum von 2007 bis 2009 bei männlichen Rauchern ein Rückgang der Zahl der täglich gerauchten Zigaretten zu beobachten, der auch auf das Rauchverbot zurückzuführen ist. Entgegen der Befürchtung von Kritikern der Rauchverbote hat sich gezeigt, dass infolge der öffentlichen Rauchverbote keine Verlagerung des Rauchens in den privaten Bereich erfolgt ist. Vielmehr hat sich der Anteil der Haushalte erhöht, in denen auf das Rauchen in der Wohnung vollständig verzichtet wird. Dies gilt insbesondere für Haushalte, in denen kleine Kinder leben.

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