Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, begrüßt die von den Ländern diskutierte Einbeziehung des Automatenspiels in gewerblichen Spielhallen und Gaststätten in das Sperrsystem der Spielbanken.
„Dies wäre ein wichtiger Schritt zu einer besseren Prävention der Glücksspielsucht beim Automatenspiel. Denn durch ein umfassendes Sperrsystem könnten sucht-gefährdete oder suchtkranke Spieler effektiver geschützt werden.“
Darüber hinaus sind nach Ansicht der Drogenbeauftragten aber weitere Restriktionen des Automatenspiels notwendig. „Das Automatenspiel hat das höchste Suchtpotential. Gleichwohl ist es in den letzten Jahren für Spieler immer attraktiver geworden, ohne dass der Spielerschutz Schritt gehalten hat“, so Dyckmans.
„Es ist notwendig, zügig eine Spielerkarte einzuführen, die jeder Spieler vor dem Beginn des Spiels erwerben muss und auf der ein maximaler Höchsteinsatz gespeichert wird. Auf diese Weise kann auch das zeitgleiche Spielen an mehreren Automaten verhindert werden.“
Soweit eine Liberalisierung der Sportwetten vereinbart wurde, muss diese mit einem entsprechenden Spielerschutz einhergehen. Sportwetten haben- wie Geldspiel-automaten- ein sehr hohes Suchtpotiential. Live-Wetten, bei denen online auf das Ergebnis gewettet werden kann, sind unter anderem wegen der extremen Schnelligkeit der leichten Verfügbarkeit ohne soziale Kontrolle aus suchtpolitischer Sicht sehr problematisch. Hier müssen bei der Ausgestaltung suchtverhindernde Vorgaben wie unter anderem zeitliche Begrenzungen und Einsatzhöhen für die jeweiligen Wetten vorgegeben werden. „Sportwetten dürfen nicht zur Suchtfalle werden“, warnt die Drogenbeauftragte.
Weitere Informationen zu Glücksspielsucht unter: www.drogenbeauftragte.de.
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