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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Geschäftsstelle des Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung ist bemüht, die Webseite www.bundesdrogenbeauftragter.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung. 

Zur Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde die DIAS GmbH damit beauftragt, einen BITV/EN 301 549-Test zu erstellen. Die Überprüfung hat ergeben, dass die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar ist.

Grundlage für den erstellten BITV-Test ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom 21. Mai 2019. Der WCAG-Test basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 vom 5. Juni 2018. Eine Webseite gilt als BITV/EN 301 549-konform, wenn alle Anforderungen der BITV/EN 301 549 erfüllt sind. Eine Anforderung ist erfüllt, wenn alle anwendbaren Prüfschritte dieser Anforderung mindestens als "eher erfüllt" bewertet sind.

Den vollständigen Prüfbericht zum BITV/EN 301 549-Test können Sie hier einsehen: Drogenbeauftragte-Report_211202_201021.pdf (402 kB). Hinweis: Zur Zeit der Test-Erstellung war die Website noch unter www.drogenbeauftragte.de abrufbar.

Die nachstehend beispielhaft aufgeführten Probleme führen dazu, dass die Website www.bundesdrogenbeauftragter.de nicht barrierefrei ist:

  • Einige Bedienelemente haben keine oder ungenaue Alternativtexte (zum Beispiel Teaser-Bilder);
  • Überschriften sind zum Teil nicht mit dem jeweils korrekten HTML-Struktur-Element versehen, welche normalerweise eine Über- beziehungsweise Unterordnung zwischen Überschriften unterschiedlicher Ordnungen sicherstellen sollen (H1, H2, H3 et cetera);
  • einige Formularelemente können von Screenreadern nicht fehlerfrei gelesen werden;
  • einige Grafiken, grafische Bedienelemente und Text-Elemente haben keinen ausreichenden Kontrast.

Die Beseitigung dieser Mängel wird derzeit geplant. Sobald diese Planung abgeschlossen ist, wird sie auf dieser Seite veröffentlicht.

Diese Erklärung wurde am 3. Dezember 2021 erstellt und am 28.01.2022 aktualisiert.

Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim Zugang zu Inhalten von www.bundesdrogenbeauftragter.de aufgefallen? Dann können Sie sich bei uns melden. Bitte schreiben Sie dafür eine Mail an drogenbeauftragter(at)bmg.bund.de.

Telefon: 030 18441 - 1452

Fax: 030 18441 - 4960 

Postanschrift: Der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, 11055 Berlin

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. 

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. 

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de