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05.03.2021

Drogenbeauftragte Ludwig: Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet wird entscheidend gestärkt

Der Deutsche Bundestag hat heute eine Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Damit wird der Jugendschutz im Bereich digitaler Medien an die Nutzungsrealitäten angepasst.

Der Deutsche Bundestag hat heute eine Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Damit wird der Jugendschutz im Bereich digitaler Medien an die  Nutzungsrealitäten angepasst – bisher Videokassette und CD-Rom, jetzt Streaming und Onlinegame.

Der zwischen Bund und Ländern aufgeteilte Jugendmedienschutz wird erstmals auf eine einheitliche Grundlage gestellt. Anbieter digitaler Produkte werden verpflichtet, eigene Vorsorgemaßnahmen zum Schutz Jugendlicher zu treffen, insbesondere bei den Vorein-stellungen. Die Alterskennzeichnung für digitale Produkte wird so erweitert, dass nicht nur Gewalt, Pornografie und Drogen Berück-sichtigung finden, sondern auch sogenannte Interaktionsrisiken. Dazu gehören besondere Suchtgefahren in Computerspielen. Solche entstehen, wenn langes Spielen durch den Aufstieg in höhere Spielstufen belohnt oder Spielunterbrechungen durch Punktverluste bestraft werden. Auch die glücksspielähnlichen Lootboxen (Schatzkisten) in Computerspielen können jetzt in die Alterskennzeichnung einfließen.

Hierzu erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig: „Mit diesem Gesetz machen wir den Jugendschutz endlich fit für die digitale Welt. Das ist ein wichtiger Schritt gegen die immer größeren Herausforderungen im Bereich der Medienabhängigkeit. Wir wissen heute, dass manche Spiele harmlos, andere hingegen problematisch sein können. Umso wichtiger also, dass Eltern klar erkennen können, für wen welches Spiel geeignet ist und worauf sie achten müssen. Dass jetzt auch die Lootboxen explizit in das Gesetz aufgenommen werden, ist überfällig. Viele von ihnen sind nichts anderes als Glücksspiel. Das hat in Spielen für Kinder und Jugendliche definitiv nichts zu suchen.“

Hintergrund:

Laut der aktuellen Drogenaffinitätsstudie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist der Anteil der 12- bis 17-Jährigen und 18- bis 25-Jährigen mit einer problematischen Internetnutzung nochmals gestiegen. Er hat sich bei den Jugendlichen von 21,7 Prozent (2015) auf 30,4 Prozent (2019) und bei den jungen Erwachsenen von 15,2 Prozent (2015) auf 23,0 Prozent (2019) erhöht.

Die Drogenbeauftragte setzt sich seit ihrer Amtsübernahme für einen gesunden Umgang mit digitalen Medien ein. 2020 startete sie die Kampagne "Familie, Freunde, Follower". Ende Januar veröffentlichte sie gemeinsam mit Tobi Krell (Checker Tobi) einen Erklärfilm für Eltern, Lehrer und Schüler zu diesem Thema:

www.drogenbeauftragte.de/familiefreundefollower/