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11.06.2021

GKV unterstützt Rauchausstieg, Erhöhung der Tabaksteuer, mehr Geld für Prävention

Die Forderung der Drogenbeauftragten, die Kosten für Nikotinersatzprodukte und verschreibungspflichtige Rauchausstiegsmedikamente zu übernehmen, wird jetzt umgesetzt. Der Bundestag hat außerdem eine Erhöhung der Tabaksteuer beschlossen. Dabei wurde auch deutlich mehr Geld für die Tabakprävention in Aussicht gestellt.

Der Deutsche Bundestag hat am 11.6.2021 mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung die Übernahme von Arzneimittelkosten für den Rauchausstieg durch die Gesetzlichen Krankenkassen beschlossen. In Zukunft haben Versicherte, bei denen eine schwere Tabakabhängigkeit festgestellt wurde, alle drei Jahre Anspruch auf eine Übernahme dieser Kosten, wenn sie an einem evidenzbasierten Programm zur Rauchentwöhnung teilnehmen. Nikotinersatzprodukte und Rauchausstiegsmedikamente erhöhen die Chancen für einen erfolgreichen Rauchstopp immens.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, sagte dazu: „Konkret heißt das, dass neben verstärkter Prävention und dem Start der neuen Bundesinitiative zum Rauchstopp auch verschreibungspflichtige und sogar nicht verschreibungspflichtige Medikamente während einer Therapie von den Krankenkassen übernommen werden können. Das sind für alle starken Raucherinnen und Raucher absolut großartige Nachrichten! Auch für mich als Drogenbeauftragte, schließlich habe ich mich an allen Fronten dafür von Anfang an stark gemacht. So hilft der Rauchausstieg nicht nur der Gesundheit, sondern auch dem Geldbeutel.“

Die Kostenerstattung ist nach Auffassung vieler Fachleute ein wichtiger Schritt, um mehr Menschen für einen Rauchausstieg zu gewinnen. Dieses Ziel verfolgt auch die von der Drogenbeauftragten initiierte Bundesinitiative und Kampagne „rauchfrei leben – Deine Chance“, mit der besonders langjährige Raucherinnen und Raucher angesprochen werden sollen.

Der Deutsche Bundestag hat zudem in der Nacht zum Freitag eine Erhöhung der Tabaksteuer beschlossen. Mit dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz sollen neben den herkömmlichen Tabakprodukten wie Zigaretten und Zigarren ab 2022 erstmals auch E-Zigaretten und Tabakerhitzer im Rahmen der Tabakbesteuerung teurer werden. Für sie galt bisher nur die Umsatzsteuer. Shisha-Tabak soll mit dem Gesetzesbeschluss ebenfalls eine eigene Steuerklasse erhalten und zukünftig nicht mehr nach dem deutlich günstigeren Tarif für Pfeifentabak besteuert werden.

Ein Teil der geplanten Einnahmen aus der Tabaksteuererhöhung – ganze 500 Millionen Euro – soll einem Zusatzbeschluss des Finanzausschusses zufolge direkt in die Tabakprävention fließen. Dies muss mit den kommenden Bundeshaushalten umgesetzt werden.

Dazu die Drogenbeauftragte: „Damit können wir in Zukunft bei der Prävention einen echten Quantensprung machen. Ein wirklich wichtiger und richtiger Schritt im Vorgehen gegen Krebs und andere häufig lebensbedrohliche Folgen durch das Rauchen!“