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Internationale Drogenpolitik

Auf internationalem Parkett tritt der Sucht- und Drogenbeauftragte für einen regelbasierten, multilateralen und ausgewogenen Ansatz in der Drogen- und Suchtpolitik ein. Dieser respektiert die universellen Menschenrechte und stellt den Menschen in den Mittelpunkt und schließt auch die entwicklungspolitische Dimension der Drogenpolitik ein.

Dieser Ansatz steht im Einklang mit der EU Drogenstrategie 2021-2025. Entsprechend bringt sich Deutschland gemeinsam mit seinen europäischen Partnern aktiv ein, um das bestehende internationale Drogenkontrollsystem zu stärken und fortzuentwickeln.

Die in der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen versammelten Staaten haben sich 2019 auf eine Ministererklärung zur Fortentwicklung und Stärkung der internationalen Drogenpolitik verständigt. Die Verhandlungen um diese Ministererklärung haben einmal mehr gezeigt, dass die Vorstellungen über die zukünftige Fortführung der internationalen Drogenpolitik und Drogenkontrolle stark auseinanderdriften. Dies erschwert die internationale Zusammenarbeit: Es wird zunehmend schwieriger, die Bruchlinien zwischen Staaten, die eine repressiv geprägte Drogenpolitik verfolgen, und jenen Staaten, die Menschenrechte und Therapien in den Vordergrund stellen, zu überbrücken.

Das internationale Drogenkontrollsystem beruht auf den drei Suchtstoffübereinkommen der Vereinten Nationen. Sie können hier abgerufen werden.

Bis auf wenige Ausnahmen haben alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen die drei Suchtstoffübereinkommen ratifiziert. Sie dienen den übergeordneten Zielen, die Gesundheit der Menschen vor den Gefahren von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen zu schützen, den Zugang zu bestimmten Betäubungsmitteln für die medizinische Anwendung sicherzustellen sowie medizinische und wissenschaftliche Forschung an kontrollierten Substanzen zuzulassen. Die Konventionen entfalten völkerrechtliche Bindung. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat die drei Suchtstoffübereinkommen ratifiziert.

Einheits-Übereinkommen von 1961 über Suchtstoffe - Single Convention on Narcotic Drugs, 1961

Dieses Übereinkommen ersetzte insgesamt neun davor abgeschlossene Drogenabkommen durch einen einheitlichen völkerrechtlichen Vertrag und bildet bis heute die Basis der weltweiten Drogenkontrolle. Das Einheits-Übereinkommen teilt Drogen nach ihrer Verkehrsfähigkeit in vier Klassen ein. Zu den aufgeführten Drogen gehören unter anderem Heroin, Kokain und Cannabis.

Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe - Convention on Psychotropic Substances, 1971

Mit diesem Übereinkommen wurde die internationale Drogenkontrolle um zusätzliche (synthetische) psychotrope Stoffe erweitert. Die Liste enthält vier Tabellen kontrollierter Stoffe, geordnet nach dem Ausmaß der Reglementierung. Aufgelistet sind unter anderem Amphetamine, Barbiturate und LSD.

Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen - United Nations Convention against Illicit Traffic in Narcotic Drugs and Psychotropic Substances, 1988

Das Übereinkommen beinhaltet zusätzliche völkerrechtliche Verpflichtungen, um die weltweite Zusammenarbeit gegen Drogenschmuggel und -handel, unerlaubte Herstellung und Abgabe von Betäubungsmitteln zu verbessern.

Im internationalen Drogenkontrollsystem stellen die Vereinten Nationen die wichtigsten Institutionen:

Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung der Vereinten Nationen - United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC)

Das UNODC unterstützt die Mitgliedstaaten in ihrem Kampf gegen illegale Drogen, Kriminalität und Terrorismus. Es ist in allen Regionen der Welt mit einem umfangreichen Netz von Außenstellen tätig. Es fungiert als Sekretariat für den Internationalen Suchtstoffkontrollrat und die Suchtstoffkommission und gibt – neben seinen zahlreichen anderen Aktivitäten – den jährlichen Weltdrogenbericht heraus. Deutschland ist einer der größten Geldgeber für das Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung.

Zur Website des UNODC

Weltdrogenberichte auf der Website des UNODC

Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen – Commission on Narcotic Drugs (CND)

Die Suchtstoffkommission ist das zentrale drogenpolitische Gremium der Vereinten Nationen und tagt jährlich meist im März in Wien. Sie ist zuständig für die Klassifizierung von Substanzen, spricht Empfehlungen zur Umsetzung der Suchtstoffübereinkommen in Form von Resolutionen aus und fungiert als Lenkungsgremium für das UNODC. Die CND besteht aus 53 Mitgliedern, die nach regionaler Verteilung vom Wirtschafts- und Sozialrat der VN (Economic and Social Council – ECOSOC) gewählt werden. Deutschland ist gewähltes Mitglied der CND.

Internationales Suchtstoff-Kontrollamt der Vereinten Nationen – International Narcotics Control Board (INCB)

Die zentrale Aufgabe des Internationalen Suchtstoff-Kontrollamtes der VN ist es, die Einhaltung der Suchtstoffübereinkommen der VN zu überwachen. Es ist somit "Hüter" der internationalen Suchtstoffübereinkommen. Das INCB sitzt in Wien und besteht aus 13 regierungsunabhängigen Expertinnen und Experten, die vom ECOSOC gewählt werden. Um seine Aufgaben wahrzunehmen, führt das INCB unter anderem Länderbesuche durch und fasst seine Arbeit in Jahresberichten zusammen.

Website des INCB