Beschlüsse des Rates der EU
Nach mehrjährigen Verhandlungen einigten sich der Rat der EU und das Europäische Parlament auf ein Legislativpaket über Neue psychoaktive Stoffe. Es besteht aus einer geänderten Verordnung zum Informationsaustausch sowie zum Frühwarnsystem und Risikobewertungsverfahren für Neue psychoaktive Stoffe. Außerdem beinhaltet es eine Richtlinie zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2004/757/JI des Rates zur Aufnahme neuer psychoaktiver Stoffe in die Drogendefinition und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/387/JI des Rates. Kernelemente dieses Pakets sind u. a. ein verbesserter Informationsaustausch über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, eine Verkürzung der Umsetzungsfrist von europäischen Beschlüssen durch die nationalen Behörden auf sechs Monate sowie eine stärkere Einbindung von Europol in das Risikobewertungsverfahren.
Darüber hinaus nahm der Rat im März 2018 Schlussfolgerungen zur Anwendung von Alternativen zu Strafen für drogenkonsumierende Straftäter an. Der Entwurf für einen EU-Drogenaktionsplan für den Zeitraum 2017 bis 2020 wurde vom Rat im Juni 2017 angenommen.
Zur Vorbereitung der 61. Sitzung der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (CND) im März 2018 in Wien beschloss der Rat der EU erstmals einen im Namen der EU zu vertretenden Standpunkt bezüglich der Aufnahme von weiteren psychoaktiven Stoffen in die Anhänge der drei VN-Suchtstoffübereinkommen. In der Vergangenheit hatten diejenigen EU-Mitgliedstaaten, die auch Mitglied der CND sind, diese Bewertung und Entscheidung einzelstaatlich vorgenommen. Mit dem nunmehr gefassten Beschluss verdeutlichte die EU ihren gemeinsamen Willen, den mit neuen psychoaktiven Stoffen einhergehenden Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerungen und der Einzelnen entgegenzuwirken.
Dem Antrag der EU-Kommission und mehrerer Mitgliedstaaten gemäß Art. 6 des „Beschlusses 2005/387/JI des Rates betreffend den Informationsaustausch, die Risikobewertung und die Kontrolle bei neuen psychoaktiven Stoffen“ folgend, beschloss der Rat der EU 2017 die Risiken bewerten zu lassen, die mit dem Konsum und der Herstellung der neuen psychoaktiven Stoffe ABCHMINACA, ADB-CHMINACA, 5F-MDMB-PINACA, CUMYL-4CN-BINACA, 4F-iBF, THF-F und Carfentanil verbunden sind. Der Bewertung unterlagen neben den gesundheitlichen und sozialen Risiken auch die Risiken des illegalen Handels, die Beteiligung der organisierten Kriminalität und die möglichen Folgen von Kontrollmaßnahmen. 2018 erging ein weiterer Beschluss des Rates zur Risikobewertung für die neuen psychoaktiven Stoffe Cyclopropylfentanyl und Methoxyacetylfentanyl.
Nachdem die Europäische Beobachtungstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) im Februar 2017 und im Mai 2017 für Acryloylfentanyl und Furanylfentanyl Risikobewertungen vorgelegt hatte, konnte der Rat der EU für diese beiden Stoffe noch im selben Jahr entsprechende Kontrollmaßnahmen beschließen.