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30.06.2023

EU wertet Drogenbeobachtungsstelle deutlich auf

Blienert: „Mit neuer EU-Agentur früher und gezielter auf Herausforderungen reagieren.“

Ab 1. Juli verstärkt die Europäische Union ihren Kampf gegen die Auswirkungen von Drogen und kriminellem Drogenhandel mit einer neuen EU-Drogenagentur. Dafür wird bis zum Juli 2024 die bereits bestehende Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) mit Sitz in Lissabon zu der neuen EU-Drogenagentur (EUDA) umgewandelt.

Der Sucht- und Drogenbeauftragte des Bundes, Burkhard Blienert, begrüßt die Kompetenz- und Aufgabenerweiterung: „Mit der neuen EU-Agentur können wir früher und gezielter auf neue Herausforderungen und zukünftige Bedrohungen reagieren. Sie stärkt das gemeinsame und abgestimmte Vorgehen in der EU. Die Agentur kann Daten länderübergreifend besser sammeln, Analysen schneller austauschen und entsprechende Handlungsempfehlungen ausgeben. Das schafft eine bessere und gesicherte Grundlage für eine wissensgestützte Drogenpolitik. Die brauchen wir dringend! Ich freue mich auf die Arbeit dieser ebenso notwendigen wie vielversprechenden neuen europäischen Agentur.

Drogen gefährden die Sicherheit und Gesundheit von Millionen Menschen weltweit. Darum müssen wir im Kampf gegen die organisierte Drogenkriminalität international vernetzter und mit vielen Partnern gemeinsam vorgehen. Wir müssen Bedrohungslagen, Substanzwirkungen und vor allem die sich rasch ändernden Entwicklungen auf den Drogenmärkten länderübergreifend, faktengestützt und schnell analysieren und einschätzen können.

Die Agentur ermöglicht uns auch, Sucht und Konsum besser zu verstehen und die gesundheitlichen und sozialen Dimensionen der Drogenpolitik besser zu berücksichtigen. Das ist mir besonders wichtig, denn damit am Ende weniger Menschen ein Problem haben, brauchen wir eine von Diskriminierung und Vorurteilen freie Debatte über Drogen und Sucht.“

Für die Umwandlung der EU-Beobachtungsstelle hatten die EU-Staaten bereits Mitte Juni grünes Licht gegeben. Am 1. Juli tritt die dafür notwendige EU-Rechtsverordnung in Kraft, nachdem sie einen Tag zuvor im EU-Amtsblatt verkündet wurde. Die Agentur soll künftig stärker über Ländergrenzen hinweg aktiv sein und etwa die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen erleichtern sowie Drittländer einbeziehen.

Zu den neuen erweiterten Aufgaben gehören unter anderem: die Abgabe von Warnungen für den Fall, dass besonders gefährliche Stoffe auf den Markt gelangen, die Beobachtung und Bekämpfung des Drogenmischkonsums, die Einrichtung eines Netzes kriminaltechnischer und toxikologischer Labore zur Vernetzung nationaler Labore, um den Informationsaustausch über neue Entwicklungen zu verbessern und die Ausbildung kriminaltechnischer Drogenexperten zu unterstützen. Zudem wird die internationale Rolle gestärkt für eine intensivere Zusammenarbeit mit wichtigen Partnern wie dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung, dem Internationalen Suchtstoffkontrollamt sowie mit regionalen, nationalen und anderen Agenturen und Einrichtungen in Erzeuger- und Transitländern. Außerdem wird das Netz nationaler Kontaktstellen erweitert, die für die Bereitstellung der einschlägigen Daten an die Agentur zuständig sind.

Die Website der Agentur sowie Informationen zur Arbeit, Inhalten und Neuigkeiten und den Text nach Veröffentlichung erhalten Sie unter www.emcdda.europa.eu/index_en  sowie www.emcdda.europa.eu/news_en.

Zum Hintergrund

Am 27. Juni 2023 hat der Rat der Europäischen Union den Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission für eine eigenständige Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA) angenommen. Zuvor hatte das Europäische Parlament am 13. Juni 2023 zugestimmt. Die Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union ist für den 30. Juni 2023, das Inkrafttreten für den 1. Juli 2023 und die Anwendung der Verordnung ab dem 1. Juli 2024 (Übergangzeitraum) geplant.

Die Europäische Kommission hatte im Januar 2022 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA) vorgelegt. Er wurde vom Rat unter der Triopräsidentschaft von Frankreich – Tschechien – Schweden verhandelt. Die EUDA wird als eigenständige Agentur der EU die bisherige Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) ablösen, wesentliche Aufgaben mit einem gestärkten Mandat fortführen und erweiterte Kompetenzen wahrnehmen. Auch die EUDA hat ihren Sitz in Lissabon, Portugal. Der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung Burkhard Blienert wird wie zuvor bei der EBDD deutsches Mitglied des Verwaltungsrats der EUDA sein.