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Köln/Berlin/Taunusstein | 11.11.2020

Gemeinsame Pressemitteilung zum BZgA-Klassen­wett­be­werb „Klar bleiben – Feiern ohne Alkoholrausch"

Klasse 10b des Gymnasiums Taunusstein gewinnt Hauptpreis des BZgA-Klassenwettbewerbs „Klar bleiben – Feiern ohne Alkoholrausch"

In diesem Jahr geht der Hauptpreis von „Klar bleiben“ in Höhe von 1.000 Euro nach Hessen an die Klasse 10b des Gymnasium Taunusstein im Rheingau-Taunus-Kreis. Unter Berücksichtigung der geltenden Infektionsschutz-Regelungen in der Coronavirus-Pandemie fand am 11. November 2020 eine interne Feierstunde mit digitalen Glückwünschen der Initiatoren statt.   

Der Präventionswettbewerb „Klar bleiben“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) richtet sich an Schülerinnen und Schüler aller Schulformen ab Klasse 10 mit dem Ziel, einen Beitrag zur Reduzierung des Rauschtrinkens im Jugendalter zu leisten und Jugendliche zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu motivieren. Im Schuljahr 2019/2020 wurde „Klar bleiben“ zum 4. Mal bundesweit durchgeführt, 451 Schulklassen mit insgesamt 9.930 Schülerinnen und Schüler haben teilgenommen.  

Daniela Ludwig, Drogenbeauftragte der Bundesregierung: "Am Beispiel der Aktion "Klar bleiben!" sehen wir deutlich, wie Prävention sehr gut gelingen kann. Die Jugendlichen werden darin bestärkt, auf Alkohol zu verzichten und lernen, dass das Leben nüchtern besonders viel Spaß bringt. Ich gratuliere der 10b ganz herzlich und freue mich sehr über die vielen Teilnehmer!" 

Prof. Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA: „Herzliche Glückwünsche an die Klasse 10b des Gymnasiums Taunusstein! Es ist beeindruckend zu sehen, wie gewissenhaft sich so viele Schulklassen mit den Themen Alkohol und Rauschtrinken auseinandersetzen. Suchtprävention an Schulen ist ein wichtiger Baustein für einen gesundheitsförderlichen Lebensstil unserer 
Kinder. Mit ‚Klar bleiben‘ werden Jugendliche im Klassenverband angeregt, den eigenen Umgang mit Alkohol zu reflektieren und eine verantwortungsvolle Einstellung zum Alkoholkonsum zu entwickeln. Der Wettbewerb stellt Lehrkräften, die mit ihren Klassen teilnehmen, Materialien – auch für den digitalen Unterricht – zur Verfügung. Ich freue mich, dass der Wettbewerb bei den Schülerinnen und Schülern, ihren Lehrkräften und den Schulleitungen gut ankommt und hoffe auf reges Teilnahmeinteresse auch im kommenden Jahr.“ 

Dr. Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenkassen e. V. (PKV): „Die Schule ist ein ganz wichtiger Ansatzpunkt, um Kinder und Jugendliche zu einem risikobewussten und vernünftigen Umgang mit Alkohol zu befähigen. Auch wir gratulieren der Klasse10b des Gymnasiums Taunusstein zu ihrem Erfolg und danken allen Beteiligten am Wettbewerb für ihren Einsatz, um die Risiken des Alkoholkonsums zu verringern.“   

Der Wettbewerb „Klar bleiben“ wurde vom Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) im Rahmen der BZgA-Jugendkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ mit Unterstützung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) entwickelt. Im Rahmen des Wettbewerbs verpflichten sich die teilnehmenden Schulklassen, mindestens sechs Wochen lang auf Rauschtrinken – also auf den Konsum von sehr viel Alkohol in kurzer Zeit – zu verzichten. Im Unterricht haben Lehrkräfte die Möglichkeit, mit den „Klar bleiben“-Materialien interaktiv und jugendgerecht zum Thema „Risiken des Alkoholkonsums“ zu arbeiten. Begleitende Evaluationsstudien konnten die Wirksamkeit der Teilnahme belegen.  

Weitere Informationen zum Klassenwettbewerb „Klar bleiben – Feiern ohne Alkoholrausch“: www.klar-bleiben.de 

Die Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ im Internet: 
www.kenn-dein-limit.info
facebook.com/alkoholkenndeinlimit 
youtube.com/alkoholkenndeinlimit
instagram.com/alkohol_kenndeinlimit

Medien der BZgA zur Suchtprävention für Lehrkräfte: 
www.bzga.de/infomaterialien/unterrichtsmaterialien/nach-schulform 

Kostenlose Bestellung der BZgA-Materialien unter: 
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln 
Online-Bestellsystem: www.bzga.de/infomaterialien
Fax: 0221/8992257 
E-Mail: bestellung@bzga.de